„Müll an der Wasserschutzzone 1, wie in diesem Fall, abzuladen, ist noch unentschuldbarer als das ohnehin schon nicht nachvollziehbare «wilde Entsorgen»”, so Christian Weber, Betriebsleiter der Wassergewinnung in Westhofen.
Die Wasserschutzzonen werden zur Einhaltung des hohen Anspruchs an die Trinkwasserqualität eingerichtet. Von daher werden sie in einer besonderen Verordnung geregelt, gegen die hier zusätzlich und erschwerend verstoßen wurde.
Die Wasserwerke Westfalen bitten aufgrund dieses unschönen Vorfalls eindringlich, Abfälle nur an den dafür vorgesehenen öffentlichen Stellen zu entsorgen.